Die Ausfuhranmeldung im ATLAS-Verfahren
Die Ausfuhranmeldung enthält Angaben zum Anmelder, zum Empfänger im Drittland, zur Ware und zum Wert. Beim Fahrzeug gehören dazu Marke, Modell, Fahrzeugidentifikationsnummer, Erstzulassung, Laufleistung und die Einreihung in die Warennummer des Zolltarifs.
Fehler bei der Warennummer oder beim Zollwert fallen selten sofort auf, sondern erst dann, wenn das Fahrzeug an der Grenze steht. Wir erstellen die Anmeldung deshalb anhand der Originalpapiere und nicht anhand einer Inseratsbeschreibung. Das klingt nach einer Kleinigkeit und ist der häufigste Grund für Verzögerungen an der Ausgangszollstelle.
- Elektronische Anmeldung über ATLAS-Ausfuhr
- Warennummer und Zollwert anhand der Originalpapiere
- MRN als Referenz für alle Beteiligten
Ausfuhrbegleitdokument und Ausgangsvermerk
Nach der Freigabe erhalten Sie das Ausfuhrbegleitdokument, kurz ABD. Es muss das Fahrzeug bis zum Verlassen des Zollgebiets begleiten, egal ob es selbst fährt oder auf einem Transporter steht. Ohne ABD kann die Ausgangszollstelle den Vorgang nicht zuordnen.
Sobald der Ausgang bestätigt ist, erzeugt ATLAS den Ausgangsvermerk. Wir überwachen diesen Schritt und melden uns, wenn er ausbleibt, statt zu warten, bis die Betriebsprüfung danach fragt. Eine Kopie geht an Sie und eine in unsere Akte, weil die Aufbewahrungsfristen beide Seiten betreffen.
- ABD begleitet das Fahrzeug bis zur Grenze
- Ausgangsvermerk wird aktiv überwacht
- Kopien für Ihre Buchhaltung und unsere Akte
EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung: wann sie sich lohnt
Zwischen der EU und vielen Staaten bestehen Präferenzabkommen. Wenn eine Ware EU-Ursprung hat, kann der Käufer im Zielland dadurch einen ermäßigten oder entfallenden Einfuhrzoll bekommen. Nachgewiesen wird der Ursprung mit der EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung.
Bei Fahrzeugen ist das relevant, aber nicht automatisch gegeben. Entscheidend ist der zollrechtliche Ursprung, nicht der Markenname. Ein in Deutschland gebautes Fahrzeug erfüllt die Bedingungen oft, ein in Nordamerika oder Asien gefertigtes Modell derselben Marke nicht. Wir prüfen das im Einzelfall und stellen die EUR.1 aus, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wo kein Abkommen besteht, sparen wir Ihnen den Aufwand.
- Ermäßigter Einfuhrzoll bei bestehendem Präferenzabkommen
- Zollrechtlicher Ursprung entscheidet, nicht die Marke
- Prüfung im Einzelfall statt pauschaler Ausstellung
Zollwert: was in die Anmeldung gehört
Der Zollwert ist die Grundlage für Abgaben im Zielland. Er richtet sich nach dem tatsächlich gezahlten Preis, gegebenenfalls zuzüglich bestimmter Kosten. Ein zu niedrig angesetzter Wert ist kein Trick, sondern eine unrichtige Angabe mit Folgen für den Anmelder und für den Empfänger.
Wir melden den Wert an, der im Kaufvertrag steht. Wenn Sie im Zielland eine niedrigere Bemessungsgrundlage erwarten, sprechen wir vorher darüber, welche Positionen dort tatsächlich hineinrechnen. Das ist ehrlicher, als eine Zahl anzupassen, die später jeder Prüfer mit dem Zahlungsbeleg vergleichen kann.
- Zollwert entspricht dem tatsächlich gezahlten Preis
- Unrichtige Angaben treffen Anmelder und Empfänger
- Offene Klärung statt nachträglicher Korrekturen
Abstimmung mit dem Zollamt und den Terminals
Die Ausfuhrzollstelle ist in der Regel für den Ort zuständig, an dem der Ausführer sitzt. Von unserem Standort im Landkreis Konstanz aus sind die Wege zu den zuständigen Dienststellen und zur Schweizer Grenze kurz, was bei kurzfristigen Terminen hilft.
Bei Seefracht verlagert sich die Abfertigung an den Verschiffungshafen. Dort greifen die Zeitfenster des Terminals: Wer die Papiere zu spät einreicht, verpasst die Abfahrt und wartet auf das nächste Schiff. Wir stimmen die Anmeldung deshalb auf den Verladeplan ab und nicht umgekehrt.
- Kurze Wege zu Zollstellen und zur Schweizer Grenze
- Bei Seefracht Abfertigung am Verschiffungshafen
- Anmeldung folgt dem Verladeplan
Aufbewahrung und Nachweisführung
Zoll- und Steuerunterlagen unterliegen Aufbewahrungspflichten. Für Sie heißt das: Ausgangsvermerk, Kaufvertrag, Zahlungsbeleg und Transportnachweis gehören zusammen in eine Akte und müssen im Fall einer Prüfung auffindbar sein.
Wir liefern die Dokumente deshalb gebündelt und benannt, statt sie einzeln über Wochen zu verschicken. Sie bekommen einen vollständigen Satz zum Vorgang, sobald der Ausgangsvermerk vorliegt. Wenn Ihr Steuerberater später nachfragt, ist alles an einer Stelle.
- Vollständiger Dokumentensatz nach Abschluss
- Benannt und gebündelt statt einzeln verschickt
- Vorbereitet für Rückfragen des Steuerberaters