Kurzzeitkennzeichen mit gelbem Datumsstreifen wird am Fahrzeug montiertAntrag auf ein Kurzzeitkennzeichen wird bei der Zulassungsstelle bearbeitetFahrzeug wird nach der Überführung auf den Transporter geladen

Kurzzeitkennzeichen für die Überführung in Deutschland

Fünf Tage gültig, inklusive Versicherung und Unterlagen. Wir beschaffen das Kennzeichen und melden es an, damit Sie das Fahrzeug bewegen können.

  • 5 Tage gültig
  • eVB inklusive
  • Für Fahrten in Deutschland

Für die Fahrt, die zwischen Kauf und Export liegt

Zwischen dem Kauf eines Fahrzeugs und seiner Verladung liegt oft eine Fahrt: vom Händler zu uns, zur Aufbereitung, zur Hauptuntersuchung oder zum Verladehof. Dafür ist das Kurzzeitkennzeichen gemacht.

Es ist am gelben Streifen am rechten Rand zu erkennen, auf dem das Ablaufdatum steht. Die Erkennungsnummer beginnt immer mit 03 oder 04. Die Gültigkeit beträgt höchstens fünf Tage und lässt sich nicht verlängern. Ist die Frist abgelaufen, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Wir übernehmen die Beantragung bei der Zulassungsstelle, besorgen die eVB-Nummer für die Versicherung und montieren die Schilder. Sie müssen dafür nicht nach Deutschland reisen und keinen Termin bei einer Behörde wahrnehmen.

Wofür das Kurzzeitkennzeichen gilt und wofür nicht

Zulässig sind Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten. Das deckt genau die Wege ab, die im Export anfallen: das Fahrzeug vom Verkäufer abholen, zur Aufbereitung bringen, zur Hauptuntersuchung vorführen oder zum Verladeplatz fahren.

Nicht zulässig ist der normale Gebrauch. Ein Kurzzeitkennzeichen ist keine befristete Zulassung und kein Ersatz für ein reguläres Kennzeichen. Ebenso wenig ist es für den Weg ins Ausland gedacht: Rechtlich gilt es in Deutschland, eine Anerkennung im Ausland ist nicht garantiert und hängt vom jeweiligen Land ab. Für die Ausfuhr ist deshalb das Ausfuhrkennzeichen der richtige Weg.

  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
  • Gültig in Deutschland, keine gesicherte Anerkennung im Ausland
  • Kein Ersatz für eine reguläre Zulassung

Fünf Tage, gerechnet ab dem Ausstellungstag

Die Frist läuft ab dem Tag der Zuteilung und endet mit dem Datum auf dem gelben Streifen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich gefahren wurde. Ein am Montag ausgestelltes Kennzeichen ist am Freitag zum letzten Mal gültig. Wochenenden und Feiertage zählen mit.

Deshalb stimmen wir das Ausstellungsdatum auf den geplanten Ablauf ab. Wer das Kennzeichen zu früh holt, verschenkt Tage. Wer zu spät kommt, steht mit einem Fahrzeug da, das nicht bewegt werden darf. Bei mehreren Fahrzeugen planen wir die Termine so, dass die Fahrten in dieselbe Woche fallen.

  • Höchstens fünf Tage, keine Verlängerung möglich
  • Frist läuft kalendarisch, auch am Wochenende
  • Ausstellungstermin wird auf den Ablauf abgestimmt

Hauptuntersuchung: die Bedingung, an der es am häufigsten scheitert

Für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr muss die Hauptuntersuchung gültig sein. Das übersehen viele, weil sie das Kurzzeitkennzeichen für eine Art Freifahrtschein halten. Ist die HU abgelaufen, darf mit dem Kennzeichen nur noch die direkte Fahrt zur Prüfstelle gefahren werden, und zwar im Zulassungsbezirk und in angrenzenden Bezirken.

Wir prüfen den HU-Stand deshalb, bevor wir das Kennzeichen beantragen. Ist die Untersuchung fällig, organisieren wir sie im selben Zug. Das kostet einen halben Tag mehr und verhindert, dass ein Transport wegen eines abgelaufenen Prüfsiegels stehen bleibt.

  • Gültige HU ist Voraussetzung für Fahrten im Straßenverkehr
  • Ohne gültige HU nur direkte Fahrt zur Prüfstelle
  • HU-Termin organisieren wir auf Wunsch mit

eVB-Nummer und Versicherungsschutz

Ohne elektronische Versicherungsbestätigung stellt keine Zulassungsstelle ein Kennzeichen aus. Die eVB für Kurzzeitkennzeichen ist eine eigene Kategorie und deckt genau den Zeitraum der Gültigkeit ab. Sie ist eine Haftpflichtversicherung und ersetzt keine Kaskodeckung.

Das ist ein wichtiger Unterschied. Ein Schaden am überführten Fahrzeug selbst ist über die Haftpflicht nicht abgedeckt. Bei hochwertigen Fahrzeugen empfehlen wir deshalb entweder eine zusätzliche Deckung oder den Transport auf dem Anhänger statt der Fahrt auf eigener Achse.

  • eVB speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • Haftpflicht, keine Kaskodeckung
  • Bei hochwertigen Fahrzeugen lieber auf dem Transporter

Was wir für Sie übernehmen

Wir beantragen das Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle, im Regelfall im Landkreis Konstanz. Dazu gehören die Vorlage der Fahrzeugpapiere, der Nachweis der Hauptuntersuchung, die eVB und die Identifikation des Antragstellers. Anschließend lassen wir die Schilder prägen und montieren sie.

Wenn Sie im Ausland sitzen, brauchen wir dafür eine Vollmacht und eine Ausweiskopie. Alles Weitere läuft ohne Ihr Zutun. Sie bekommen die Kennzeichennummer und das Ablaufdatum schriftlich, damit Sie die Fahrt planen können.

  • Antrag, Prägung und Montage aus einer Hand
  • Vollmacht und Ausweiskopie genügen von Ihrer Seite
  • Kennzeichennummer und Ablaufdatum schriftlich

Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen?

Die Entscheidung ist einfacher, als sie klingt. Bleibt das Fahrzeug für die Fahrt in Deutschland, ist das Kurzzeitkennzeichen richtig. Soll es auf eigener Achse über die Grenze, brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen mit rotem Streifen und passender Ausfuhrversicherung.

Häufig kommt beides nacheinander zum Einsatz: Kurzzeitkennzeichen für die Abholung und die Fahrt zur Aufbereitung, danach das Ausfuhrkennzeichen für die Ausreise. Wenn das Fahrzeug ohnehin auf dem Transporter verladen wird, entfällt das Ausfuhrkennzeichen ganz, weil das Fahrzeug dann nicht selbst fährt.

  • In Deutschland: Kurzzeitkennzeichen
  • Über die Grenze auf eigener Achse: Ausfuhrkennzeichen
  • Auf dem Transporter: gar kein Kennzeichen nötig

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Höchstens fünf Tage, gerechnet ab dem Tag der Zuteilung. Das Ablaufdatum steht auf dem gelben Streifen am rechten Rand. Eine Verlängerung ist nicht möglich, es muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Rechtlich gilt das Kurzzeitkennzeichen in Deutschland. Ob ein anderes Land es anerkennt, ist nicht garantiert und unterscheidet sich von Staat zu Staat. Für die Ausreise auf eigener Achse ist das Ausfuhrkennzeichen der sichere Weg.

Brauche ich eine gültige Hauptuntersuchung?

Für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr ja. Ist die HU abgelaufen, ist mit dem Kurzzeitkennzeichen nur die direkte Fahrt zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk und in angrenzenden Bezirken zulässig. Wir prüfen den HU-Stand vor der Beantragung.

Ist das Fahrzeug damit versichert?

Über die eVB besteht Haftpflichtschutz für Schäden an Dritten. Schäden am überführten Fahrzeug selbst sind nicht abgedeckt. Bei hochwertigen Fahrzeugen empfehlen wir den Transport auf dem Anhänger statt der Fahrt auf eigener Achse.

Muss ich dafür nach Deutschland kommen?

Nein. Mit einer Vollmacht und einer Ausweiskopie übernehmen wir Antrag, Prägung und Montage. Sie erhalten Kennzeichennummer und Ablaufdatum schriftlich.

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