Wofür das Kurzzeitkennzeichen gilt und wofür nicht
Zulässig sind Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten. Das deckt genau die Wege ab, die im Export anfallen: das Fahrzeug vom Verkäufer abholen, zur Aufbereitung bringen, zur Hauptuntersuchung vorführen oder zum Verladeplatz fahren.
Nicht zulässig ist der normale Gebrauch. Ein Kurzzeitkennzeichen ist keine befristete Zulassung und kein Ersatz für ein reguläres Kennzeichen. Ebenso wenig ist es für den Weg ins Ausland gedacht: Rechtlich gilt es in Deutschland, eine Anerkennung im Ausland ist nicht garantiert und hängt vom jeweiligen Land ab. Für die Ausfuhr ist deshalb das Ausfuhrkennzeichen der richtige Weg.
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
- Gültig in Deutschland, keine gesicherte Anerkennung im Ausland
- Kein Ersatz für eine reguläre Zulassung
Fünf Tage, gerechnet ab dem Ausstellungstag
Die Frist läuft ab dem Tag der Zuteilung und endet mit dem Datum auf dem gelben Streifen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich gefahren wurde. Ein am Montag ausgestelltes Kennzeichen ist am Freitag zum letzten Mal gültig. Wochenenden und Feiertage zählen mit.
Deshalb stimmen wir das Ausstellungsdatum auf den geplanten Ablauf ab. Wer das Kennzeichen zu früh holt, verschenkt Tage. Wer zu spät kommt, steht mit einem Fahrzeug da, das nicht bewegt werden darf. Bei mehreren Fahrzeugen planen wir die Termine so, dass die Fahrten in dieselbe Woche fallen.
- Höchstens fünf Tage, keine Verlängerung möglich
- Frist läuft kalendarisch, auch am Wochenende
- Ausstellungstermin wird auf den Ablauf abgestimmt
Hauptuntersuchung: die Bedingung, an der es am häufigsten scheitert
Für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr muss die Hauptuntersuchung gültig sein. Das übersehen viele, weil sie das Kurzzeitkennzeichen für eine Art Freifahrtschein halten. Ist die HU abgelaufen, darf mit dem Kennzeichen nur noch die direkte Fahrt zur Prüfstelle gefahren werden, und zwar im Zulassungsbezirk und in angrenzenden Bezirken.
Wir prüfen den HU-Stand deshalb, bevor wir das Kennzeichen beantragen. Ist die Untersuchung fällig, organisieren wir sie im selben Zug. Das kostet einen halben Tag mehr und verhindert, dass ein Transport wegen eines abgelaufenen Prüfsiegels stehen bleibt.
- Gültige HU ist Voraussetzung für Fahrten im Straßenverkehr
- Ohne gültige HU nur direkte Fahrt zur Prüfstelle
- HU-Termin organisieren wir auf Wunsch mit
eVB-Nummer und Versicherungsschutz
Ohne elektronische Versicherungsbestätigung stellt keine Zulassungsstelle ein Kennzeichen aus. Die eVB für Kurzzeitkennzeichen ist eine eigene Kategorie und deckt genau den Zeitraum der Gültigkeit ab. Sie ist eine Haftpflichtversicherung und ersetzt keine Kaskodeckung.
Das ist ein wichtiger Unterschied. Ein Schaden am überführten Fahrzeug selbst ist über die Haftpflicht nicht abgedeckt. Bei hochwertigen Fahrzeugen empfehlen wir deshalb entweder eine zusätzliche Deckung oder den Transport auf dem Anhänger statt der Fahrt auf eigener Achse.
- eVB speziell für Kurzzeitkennzeichen
- Haftpflicht, keine Kaskodeckung
- Bei hochwertigen Fahrzeugen lieber auf dem Transporter
Was wir für Sie übernehmen
Wir beantragen das Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle, im Regelfall im Landkreis Konstanz. Dazu gehören die Vorlage der Fahrzeugpapiere, der Nachweis der Hauptuntersuchung, die eVB und die Identifikation des Antragstellers. Anschließend lassen wir die Schilder prägen und montieren sie.
Wenn Sie im Ausland sitzen, brauchen wir dafür eine Vollmacht und eine Ausweiskopie. Alles Weitere läuft ohne Ihr Zutun. Sie bekommen die Kennzeichennummer und das Ablaufdatum schriftlich, damit Sie die Fahrt planen können.
- Antrag, Prägung und Montage aus einer Hand
- Vollmacht und Ausweiskopie genügen von Ihrer Seite
- Kennzeichennummer und Ablaufdatum schriftlich
Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen?
Die Entscheidung ist einfacher, als sie klingt. Bleibt das Fahrzeug für die Fahrt in Deutschland, ist das Kurzzeitkennzeichen richtig. Soll es auf eigener Achse über die Grenze, brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen mit rotem Streifen und passender Ausfuhrversicherung.
Häufig kommt beides nacheinander zum Einsatz: Kurzzeitkennzeichen für die Abholung und die Fahrt zur Aufbereitung, danach das Ausfuhrkennzeichen für die Ausreise. Wenn das Fahrzeug ohnehin auf dem Transporter verladen wird, entfällt das Ausfuhrkennzeichen ganz, weil das Fahrzeug dann nicht selbst fährt.
- In Deutschland: Kurzzeitkennzeichen
- Über die Grenze auf eigener Achse: Ausfuhrkennzeichen
- Auf dem Transporter: gar kein Kennzeichen nötig