Ausfuhrkennzeichen mit rotem Datumsstreifen wird am Fahrzeug angebrachtAusfuhrbegleitdokument und Fahrzeugpapiere bei der ZollstelleSportwagen wird nach der Abmeldung für den Export verladen

Ausfuhrkennzeichen: mit dem Fahrzeug legal über die Grenze

Für Fahrzeuge, die auf eigener Achse ausgeführt werden. Wir beantragen das Kennzeichen, organisieren die Ausfuhrversicherung und übergeben fahrbereit.

  • 15 Tage bis 12 Monate
  • Mit Ausfuhrversicherung
  • Für Nicht-EU-Ausfuhren

Das rote Kennzeichen für die Fahrt aus der EU heraus

Soll ein Fahrzeug auf eigener Achse ins Ausland gefahren werden, braucht es ein Ausfuhrkennzeichen. Es ist am roten Streifen am rechten Rand zu erkennen, auf dem das Ablaufdatum steht.

Früher hieß es Zollkennzeichen, der Begriff hält sich bis heute. Es dient dazu, ein in Deutschland abgemeldetes Fahrzeug für die Fahrt ins Zielland vorübergehend im Verkehr zu halten. Anders als beim Kurzzeitkennzeichen ist die Ausreise damit ausdrücklich vorgesehen.

Die Gültigkeit reicht von 15 Tagen bis zu zwölf Monaten und wird beim Antrag festgelegt. Der Zeitraum sollte großzügig gewählt sein: Wer die Frist zu knapp ansetzt und im Zielland länger braucht, steht mit einem abgelaufenen Kennzeichen da und kann es aus dem Ausland nicht verlängern.

Wann Sie ein Ausfuhrkennzeichen brauchen und wann nicht

Nötig ist es, wenn das Fahrzeug selbst fährt: über die Schweizer Grenze, durch Osteuropa Richtung Türkei oder auf dem Weg zum Verschiffungshafen, wenn es dort auf eigener Achse an Bord rollen soll.

Nicht nötig ist es, wenn das Fahrzeug auf einem Transporter oder im Container reist. Dann ist es Ladung und braucht kein eigenes Kennzeichen. Diese Unterscheidung spart Geld, und sie wird oft übersehen. Wir sagen Ihnen vorher, welcher Fall bei Ihnen vorliegt, statt vorsorglich ein Kennzeichen zu beantragen, das niemand braucht.

  • Nötig bei Fahrt auf eigener Achse über die Grenze
  • Nicht nötig bei Transport auf Anhänger oder im Container
  • Wir prüfen den Fall vor dem Antrag

Gültigkeit richtig wählen: 15 Tage bis 12 Monate

Der gewählte Zeitraum steht auf dem roten Streifen und bestimmt zugleich die Laufzeit der Versicherung. Für eine direkte Überführung in die Schweiz oder nach Italien reichen 15 Tage. Geht das Fahrzeug in die Türkei, nach Zentralasien oder soll es im Zielland eine Weile auf die Zulassung warten, sind mehrere Monate sinnvoll.

Der Preis steigt mit der Laufzeit, im Wesentlichen über die Versicherungsprämie. Trotzdem raten wir eher zu einem Puffer. Eine Verlängerung ist nur in Deutschland möglich, und ein abgelaufenes Kennzeichen im Ausland ist ein teures Problem.

  • Kurze Laufzeit für direkte Überführungen in Nachbarländer
  • Längere Laufzeit bei Wartezeit im Zielland
  • Verlängerung nur in Deutschland möglich

Ausfuhrversicherung: sie muss die Transitländer abdecken

Zum Ausfuhrkennzeichen gehört eine eigene Ausfuhrversicherung. Ihre Laufzeit ist mit der Gültigkeit des Kennzeichens identisch. Entscheidend ist der räumliche Geltungsbereich: Er muss alle Länder abdecken, die auf der Route liegen, nicht nur das Zielland.

Wer nach Georgien fährt, durchquert mehrere Staaten. Fehlt eines davon im Vertrag, besteht dort kein Versicherungsschutz. Wir lassen uns deshalb die geplante Route nennen und wählen die Deckung danach aus. Auch hier gilt: Es ist eine Haftpflichtdeckung, Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht eingeschlossen.

  • Laufzeit identisch mit der Gültigkeit des Kennzeichens
  • Geltungsbereich muss alle Transitländer umfassen
  • Haftpflicht, keine Kaskodeckung

Hauptuntersuchung und Abmeldung

Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens muss die Hauptuntersuchung gültig sein, und zwar möglichst über den gesamten beantragten Zeitraum. Läuft die HU vorher ab, wird die Gültigkeit des Kennzeichens entsprechend gekürzt. Wir prüfen das vorab und organisieren bei Bedarf eine neue Untersuchung.

War das Fahrzeug in Deutschland zugelassen, wird es im Zuge der Ausfuhr abgemeldet. Die alten Kennzeichen werden entstempelt, die Zulassungsbescheinigung Teil I bleibt beim Fahrzeug und wird für die Einfuhr im Zielland gebraucht. Wir achten darauf, dass die Papiere vollständig mitgehen, weil Nachsenden ins Ausland regelmäßig Wochen kostet.

  • Gültige HU über den beantragten Zeitraum
  • Abmeldung und Entstempelung übernehmen wir
  • Fahrzeugpapiere gehen vollständig mit

Das Zusammenspiel mit der Zollanmeldung

Das Ausfuhrkennzeichen regelt die Verkehrszulassung, nicht den Zoll. Beides läuft parallel: Für die steuerfreie Lieferung brauchen Sie zusätzlich die Ausfuhranmeldung und am Ende den Ausgangsvermerk des Zolls. Ein Fahrzeug mit rotem Kennzeichen, aber ohne Zollpapiere, ist steuerlich nicht sauber ausgeführt.

Wir bereiten deshalb beides gemeinsam vor und legen dem Fahrer die vollständige Mappe ins Fahrzeug: Ausfuhrbegleitdokument, Fahrzeugpapiere, Versicherungsnachweis und Kaufvertrag. Details zum Zollteil stehen auf unserer Seite zur Zollabfertigung.

  • Kennzeichen und Zollanmeldung sind zwei getrennte Vorgänge
  • Vollständige Dokumentenmappe für den Fahrer
  • Ausgangsvermerk sichert die Steuerfreiheit

Was im Zielland mit dem Kennzeichen passiert

Das Ausfuhrkennzeichen ist eine Überbrückung. Im Zielland wird das Fahrzeug regulär eingeführt, verzollt und dort zugelassen. Ab diesem Moment hat das rote Kennzeichen seine Aufgabe erfüllt und wird durch das lokale Kennzeichen ersetzt.

Wie lange die Zulassung vor Ort dauert, unterscheidet sich stark. In der Schweiz geht es an einem Tag, in anderen Ländern dauert die Prüfung Wochen. Deshalb die Empfehlung: lieber ein paar Monate Gültigkeit mehr beantragen, als am Ende in einem fremden Land ohne gültiges Kennzeichen dazustehen.

  • Ersetzt wird es durch das Kennzeichen des Ziellandes
  • Dauer der Zulassung vor Ort ist sehr unterschiedlich
  • Puffer bei der Gültigkeit einplanen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Ausfuhrkennzeichen

Wie lange ist ein Ausfuhrkennzeichen gültig?

Zwischen 15 Tagen und zwölf Monaten. Der Zeitraum wird beim Antrag festgelegt und steht auf dem roten Streifen. Eine Verlängerung ist nur in Deutschland möglich, deshalb sollte der Zeitraum lieber etwas großzügiger gewählt werden.

Was ist der Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen mit gelbem Streifen gilt fünf Tage und ist für Fahrten in Deutschland gedacht. Das Ausfuhrkennzeichen mit rotem Streifen ist für die Ausreise gemacht, gilt deutlich länger und wird zusammen mit einer Ausfuhrversicherung ausgegeben.

Brauche ich ein Ausfuhrkennzeichen, wenn das Auto auf dem Transporter fährt?

Nein. Reist das Fahrzeug als Ladung auf einem Anhänger, Lkw oder im Container, braucht es kein eigenes Kennzeichen. Das spart Kosten. Wir prüfen vorab, welcher Fall bei Ihnen vorliegt.

Deckt die Versicherung alle Länder auf meiner Route ab?

Nur wenn sie entsprechend abgeschlossen wurde. Der Geltungsbereich muss alle Transitländer umfassen, nicht nur das Zielland. Deshalb fragen wir vor dem Abschluss nach der geplanten Route.

Wird das Fahrzeug dafür in Deutschland abgemeldet?

Ja, war es zugelassen, wird es im Zuge der Ausfuhr abgemeldet und die alten Kennzeichen werden entstempelt. Die Fahrzeugpapiere gehen vollständig mit, weil sie im Zielland für die Einfuhr gebraucht werden.

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