Kaufvertrag für den innergemeinschaftlichen Fahrzeugexport wird übergebenFahrzeugpapiere und Schlüssel werden an den EU-Käufer übergebenAutotransporter mit Fahrzeugen auf dem Weg in ein EU-Land

EU-Netto-Verkauf: Fahrzeuge ohne Mehrwertsteuer in die EU

Umsatzsteuerfreier Fahrzeugkauf für Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. Wir übernehmen Prüfung, Nachweise und Transport in Ihr EU-Land.

  • Ohne MwSt-Kaution
  • Gelangensnachweis inklusive
  • Lieferung EU-weit

Netto kaufen, wenn Ihr Unternehmen in der EU sitzt

Wenn Sie als Unternehmen in einem anderen EU-Land ein Fahrzeug in Deutschland kaufen, ist die Lieferung unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Sie zahlen den Nettopreis, die deutschen 19 Prozent Mehrwertsteuer fallen nicht an.

Der Fachbegriff dafür lautet innergemeinschaftliche Lieferung. Sie ist kein Sonderweg und kein Graubereich, sondern in § 6a Umsatzsteuergesetz geregelt. Voraussetzung ist, dass Sie als Erwerber im EU-Ausland unternehmerisch tätig sind, eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben und das Fahrzeug tatsächlich in ein anderes EU-Land gelangt. Genau diese drei Punkte müssen belegbar sein, und genau dafür sind wir zuständig.

In der Praxis scheitert der Netto-Kauf selten an der Rechtslage, sondern an der Abwicklung: fehlende Nachweise, eine nicht bestätigte USt-IdNr., ein Transport ohne sauberen Beleg. Wir arbeiten deshalb mit einer festen Reihenfolge und prüfen alle Unterlagen, bevor der Kaufvertrag geschrieben wird.

Wer ein Fahrzeug innergemeinschaftlich netto kaufen kann

Der umsatzsteuerfreie Kauf steht Unternehmen offen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU registriert sind. Dazu zählen Autohäuser, Handelsgesellschaften, Leasinggeber und jedes andere Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. Ob Sie eine GmbH, eine S.r.l. in Italien, eine S.A.S. in Frankreich oder eine S.L. in Spanien führen, spielt keine Rolle, solange die Nummer im europäischen System bestätigt wird.

Privatpersonen mit Wohnsitz in der EU können ein Fahrzeug nicht netto kaufen. Für sie gilt das Bestimmungslandprinzip nur bei Neufahrzeugen, und dort wird die Steuer im Wohnsitzland fällig statt in Deutschland. Wenn Sie als Privatperson netto kaufen möchten, führt der Weg über den Export in ein Land außerhalb der EU. Dazu haben wir eine eigene Seite zum Drittland-Export.

  • Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat
  • Gültige und im System bestätigte USt-IdNr.
  • Fahrzeug verlässt Deutschland nachweislich

Warum wir keine Mehrwertsteuer-Kaution verlangen

Viele Händler verlangen beim Netto-Verkauf eine Kaution in Höhe der Mehrwertsteuer, also 19 Prozent des Fahrzeugwerts. Sie bekommen das Geld erst zurück, wenn der Ausfuhr- oder Gelangensnachweis vorliegt. Bei einem Fahrzeug für 80.000 Euro sind das 15.200 Euro, die wochenlang gebunden sind.

Wir gehen einen anderen Weg. Liegen Ihre Unterlagen vollständig im Voraus vor und ist die USt-IdNr. bestätigt, verlangen wir keine Kaution. Sie zahlen von Anfang an den Nettopreis zuzüglich unserer Provision. Das ist möglich, weil wir die Nachweiskette vor dem Kauf aufbauen und nicht danach. Der Aufwand liegt damit bei uns statt bei Ihrer Liquidität.

  • Keine Bindung von 19 Prozent des Kaufpreises
  • Nettopreis plus Provision, von Anfang an
  • Voraussetzung: vollständige Unterlagen vor dem Kauf

USt-IdNr. prüfen: der erste Schritt vor jedem Angebot

Bevor wir ein Fahrzeug für Sie reservieren, prüfen wir Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Bestätigungsverfahren. Dabei geht es nicht nur darum, ob die Nummer existiert, sondern ob sie zum angegebenen Firmennamen und zur Anschrift passt. Diese qualifizierte Bestätigung dokumentieren wir und legen sie zur Kaufakte.

Zusätzlich lassen wir uns einen aktuellen Handelsregisterauszug oder den entsprechenden Nachweis Ihres Landes vorlegen, dazu einen Ausweis des Vertretungsberechtigten. Das klingt nach Bürokratie, ersetzt aber später jede Diskussion mit dem Finanzamt. Wer diese Prüfung überspringt, riskiert, dass die Steuerfreiheit im Nachhinein aberkannt wird und die 19 Prozent doch fällig werden.

  • Qualifizierte Bestätigung von Name und Anschrift
  • Handelsregisterauszug oder Äquivalent
  • Ausweiskopie des Vertretungsberechtigten

Gelangensnachweis: der Beleg, auf den es am Ende ankommt

Der Gelangensnachweis belegt, dass das Fahrzeug tatsächlich in das andere EU-Land gelangt ist. Ohne ihn gibt es keine Steuerbefreiung, egal wie sauber der Rest dokumentiert ist. Er enthält Name und Anschrift des Erwerbers, die Fahrzeugidentifikationsnummer, Ort und Monat des Erhalts sowie die Unterschrift des Abnehmers.

Wenn wir den Transport organisieren, tritt an seine Stelle in der Regel der CMR-Frachtbrief mit der Empfangsbestätigung aus dem Zielland. Holen Sie das Fahrzeug selbst ab, brauchen wir zusätzlich eine Vollmacht für den Fahrer und die Bestätigung nach Ankunft. Wir sagen Ihnen vorher genau, welche Variante in Ihrem Fall gilt, und schicken die Vorlage mit.

  • Gelangensbestätigung mit Fahrzeugidentifikationsnummer
  • Alternativ CMR-Frachtbrief bei organisiertem Transport
  • Vorlagen und Fristen bekommen Sie von uns

Transport in Ihr EU-Land: offen, geschlossen oder auf Achse

Vom Bodensee aus liegen Mailand, Zürich, Lyon und Wien in Tagesreichweite, Barcelona, Warschau und Kopenhagen sind planbare Zwei-Tages-Strecken. Für den Weg innerhalb der EU nutzen wir offene Autotransporter, geschlossene Transporte für empfindliche oder hochwertige Fahrzeuge und in Einzelfällen die Überführung auf eigener Achse.

Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Fahrzeug ab und nicht vom Preis allein. Ein Sammeltransport ist günstiger, braucht aber ein Zeitfenster. Ein geschlossener Einzeltransport kostet mehr und schützt Lack und Felgen. Wir nennen Ihnen beide Optionen mit Kosten und Termin, bevor Sie sich festlegen. Details dazu stehen auf unserer Seite zum weltweiten Fahrzeugtransport.

  • Offener Sammeltransport oder geschlossener Einzeltransport
  • Transportversicherung auf Wunsch
  • Übergabe an Ihrer Adresse im Zielland

Was der Netto-Kauf für Ihre Kalkulation bedeutet

Beim innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern Sie das Fahrzeug in Ihrem eigenen Land und ziehen die Steuer im selben Zug als Vorsteuer wieder ab, sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Unter dem Strich bleibt für Sie der Nettopreis stehen. Der Vorteil gegenüber dem Kauf mit deutscher Mehrwertsteuer liegt nicht in einer Ersparnis, sondern darin, dass kein Geld über Monate im Erstattungsverfahren feststeckt.

Unsere Provision nennen wir vor dem Kauf als festen Betrag, nicht als Prozentsatz auf einen später noch verhandelten Fahrzeugpreis. Dazu kommen Transport und, falls nötig, Kennzeichen und Überführung. Sie bekommen eine Aufstellung mit allen Positionen, bevor irgendetwas verbindlich wird.

  • Feste Provision statt variabler Prozentsätze
  • Alle Nebenkosten vorab benannt
  • Keine nachträglichen Gebühren

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum EU-Netto-Verkauf

Kann ich als Privatperson in der EU ein Auto netto kaufen?

Nein. Der umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Erwerb setzt voraus, dass Sie unternehmerisch tätig sind und eine gültige USt-IdNr. haben. Für Privatpersonen ist der Netto-Kauf nur beim Export in ein Land außerhalb der EU möglich, und auch dort nur bei Fahrzeugen, die älter als sechs Monate sind und mehr als 6.000 Kilometer gelaufen haben.

Verlangen Sie eine Mehrwertsteuer-Kaution?

Nein, wenn Ihre Unterlagen vollständig im Voraus vorliegen und die USt-IdNr. bestätigt ist. Sie zahlen dann von Anfang an den Nettopreis plus Provision. Fehlen Unterlagen, sprechen wir vorher darüber, statt Sie am Kauftag mit einer Forderung zu überraschen.

Wie lange dauert die Abwicklung?

Die Prüfung der Unterlagen dauert in der Regel ein bis zwei Werktage. Danach hängt der Zeitplan vom Fahrzeug und vom Transport ab. Für Ziele in Italien, Frankreich, Österreich oder der Schweiz sind ein bis zwei Wochen ab Kaufabschluss realistisch, für weiter entfernte Ziele entsprechend länger.

Was passiert, wenn der Gelangensnachweis fehlt?

Ohne Gelangensnachweis kann das Finanzamt die Steuerbefreiung rückwirkend aberkennen. Dann wird die Umsatzsteuer nachgefordert. Genau deshalb organisieren wir den Nachweis mit und geben ihn nicht aus der Hand, bevor er vollständig ist.

Kann ich das Fahrzeug selbst abholen?

Ja. In diesem Fall brauchen wir eine Abholvollmacht, den Ausweis des Fahrers und nach der Ankunft die unterschriebene Gelangensbestätigung. Für die Fahrt selbst können wir ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, wenn das Fahrzeug in Deutschland noch bewegt werden muss.

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