Wer ein Fahrzeug innergemeinschaftlich netto kaufen kann
Der umsatzsteuerfreie Kauf steht Unternehmen offen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU registriert sind. Dazu zählen Autohäuser, Handelsgesellschaften, Leasinggeber und jedes andere Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. Ob Sie eine GmbH, eine S.r.l. in Italien, eine S.A.S. in Frankreich oder eine S.L. in Spanien führen, spielt keine Rolle, solange die Nummer im europäischen System bestätigt wird.
Privatpersonen mit Wohnsitz in der EU können ein Fahrzeug nicht netto kaufen. Für sie gilt das Bestimmungslandprinzip nur bei Neufahrzeugen, und dort wird die Steuer im Wohnsitzland fällig statt in Deutschland. Wenn Sie als Privatperson netto kaufen möchten, führt der Weg über den Export in ein Land außerhalb der EU. Dazu haben wir eine eigene Seite zum Drittland-Export.
- Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat
- Gültige und im System bestätigte USt-IdNr.
- Fahrzeug verlässt Deutschland nachweislich
Warum wir keine Mehrwertsteuer-Kaution verlangen
Viele Händler verlangen beim Netto-Verkauf eine Kaution in Höhe der Mehrwertsteuer, also 19 Prozent des Fahrzeugwerts. Sie bekommen das Geld erst zurück, wenn der Ausfuhr- oder Gelangensnachweis vorliegt. Bei einem Fahrzeug für 80.000 Euro sind das 15.200 Euro, die wochenlang gebunden sind.
Wir gehen einen anderen Weg. Liegen Ihre Unterlagen vollständig im Voraus vor und ist die USt-IdNr. bestätigt, verlangen wir keine Kaution. Sie zahlen von Anfang an den Nettopreis zuzüglich unserer Provision. Das ist möglich, weil wir die Nachweiskette vor dem Kauf aufbauen und nicht danach. Der Aufwand liegt damit bei uns statt bei Ihrer Liquidität.
- Keine Bindung von 19 Prozent des Kaufpreises
- Nettopreis plus Provision, von Anfang an
- Voraussetzung: vollständige Unterlagen vor dem Kauf
USt-IdNr. prüfen: der erste Schritt vor jedem Angebot
Bevor wir ein Fahrzeug für Sie reservieren, prüfen wir Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Bestätigungsverfahren. Dabei geht es nicht nur darum, ob die Nummer existiert, sondern ob sie zum angegebenen Firmennamen und zur Anschrift passt. Diese qualifizierte Bestätigung dokumentieren wir und legen sie zur Kaufakte.
Zusätzlich lassen wir uns einen aktuellen Handelsregisterauszug oder den entsprechenden Nachweis Ihres Landes vorlegen, dazu einen Ausweis des Vertretungsberechtigten. Das klingt nach Bürokratie, ersetzt aber später jede Diskussion mit dem Finanzamt. Wer diese Prüfung überspringt, riskiert, dass die Steuerfreiheit im Nachhinein aberkannt wird und die 19 Prozent doch fällig werden.
- Qualifizierte Bestätigung von Name und Anschrift
- Handelsregisterauszug oder Äquivalent
- Ausweiskopie des Vertretungsberechtigten
Gelangensnachweis: der Beleg, auf den es am Ende ankommt
Der Gelangensnachweis belegt, dass das Fahrzeug tatsächlich in das andere EU-Land gelangt ist. Ohne ihn gibt es keine Steuerbefreiung, egal wie sauber der Rest dokumentiert ist. Er enthält Name und Anschrift des Erwerbers, die Fahrzeugidentifikationsnummer, Ort und Monat des Erhalts sowie die Unterschrift des Abnehmers.
Wenn wir den Transport organisieren, tritt an seine Stelle in der Regel der CMR-Frachtbrief mit der Empfangsbestätigung aus dem Zielland. Holen Sie das Fahrzeug selbst ab, brauchen wir zusätzlich eine Vollmacht für den Fahrer und die Bestätigung nach Ankunft. Wir sagen Ihnen vorher genau, welche Variante in Ihrem Fall gilt, und schicken die Vorlage mit.
- Gelangensbestätigung mit Fahrzeugidentifikationsnummer
- Alternativ CMR-Frachtbrief bei organisiertem Transport
- Vorlagen und Fristen bekommen Sie von uns
Transport in Ihr EU-Land: offen, geschlossen oder auf Achse
Vom Bodensee aus liegen Mailand, Zürich, Lyon und Wien in Tagesreichweite, Barcelona, Warschau und Kopenhagen sind planbare Zwei-Tages-Strecken. Für den Weg innerhalb der EU nutzen wir offene Autotransporter, geschlossene Transporte für empfindliche oder hochwertige Fahrzeuge und in Einzelfällen die Überführung auf eigener Achse.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Fahrzeug ab und nicht vom Preis allein. Ein Sammeltransport ist günstiger, braucht aber ein Zeitfenster. Ein geschlossener Einzeltransport kostet mehr und schützt Lack und Felgen. Wir nennen Ihnen beide Optionen mit Kosten und Termin, bevor Sie sich festlegen. Details dazu stehen auf unserer Seite zum weltweiten Fahrzeugtransport.
- Offener Sammeltransport oder geschlossener Einzeltransport
- Transportversicherung auf Wunsch
- Übergabe an Ihrer Adresse im Zielland
Was der Netto-Kauf für Ihre Kalkulation bedeutet
Beim innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern Sie das Fahrzeug in Ihrem eigenen Land und ziehen die Steuer im selben Zug als Vorsteuer wieder ab, sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Unter dem Strich bleibt für Sie der Nettopreis stehen. Der Vorteil gegenüber dem Kauf mit deutscher Mehrwertsteuer liegt nicht in einer Ersparnis, sondern darin, dass kein Geld über Monate im Erstattungsverfahren feststeckt.
Unsere Provision nennen wir vor dem Kauf als festen Betrag, nicht als Prozentsatz auf einen später noch verhandelten Fahrzeugpreis. Dazu kommen Transport und, falls nötig, Kennzeichen und Überführung. Sie bekommen eine Aufstellung mit allen Positionen, bevor irgendetwas verbindlich wird.
- Feste Provision statt variabler Prozentsätze
- Alle Nebenkosten vorab benannt
- Keine nachträglichen Gebühren